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Erwerbsfähigkeit / vorübergehende Arbeitsunfähigkeit: Was können Sie tun, wenn der Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers die Erfüllung seines Arbeitsvertrags beeinträchtigt?

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Paris, Strasbourg | 17.03.2026

Im Hinblick auf unser Webinar vom 30. April 2026​ finden Sie nachstehend eine Zusammenfassung der wichtigsten Verpflichtungen in Bezug auf Besuche beim Betriebsarzt, wobei für jede Verpflichtung deren Merkmale und Auswirkungen aufgeführt sind.​​

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1. Allgemeines Recht: Informations- und Vorsorgeuntersuchungen (VIP) / Nachuntersuchungen / angewiesene Untersuchungen

Name der UntersuchungZweck der UntersuchungInitiativeVerbindlichkeitFrist oder Häufigkeit

Informations- und Vorsorgeuntersuchung bei Einstellung

(VIP d'embauche)

 

Erste Überprüfung des Gesundheitszustands, Informationen zu den Risiken des Arbeitsplatzes, Ermittlung möglicher Schwierigkeiten, die eine Überweisung an den Betriebsarzt rechtfertigen.ArbeitgeberObligatorischDurchführung innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsantritt.

Regelmäßige Informations- und Vorsorgeuntersuchung

(VIP de renouvellement)

Regelmäßige Überprüfung des Gesundheitszustands, gegebenenfalls Anpassung des Arbeitsplatzes unter Berücksichtigung des Alters, der Arbeitsbedingungen und der Risiken.ArbeitgeberObligatorischHäufigkeit wird vom Betriebsarzt festgelegt, maximal alle 5 Jahre.
Individuelle UntersuchungErmöglicht die Behandlung oder Vorbeugung von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, Risiken der Arbeitsunfähigkeit, Notwendigkeit von Arbeitsplatzanpassungen usw.

Arbeitgeber

/ Arbeitnehmer

/ Betriebsarzt

Freiwillig

(obligatorisch, wenn angewiesen)

Keine festgelegte Häufigkeit oder gesetzliche Frist: Die Untersuchung wird bei Anweisung entsprechend der Verfügbarkeit des Gesundheitsdienstes organisiert.
Zusätzliche UntersuchungFeststellung der Vereinbarkeit des Gesundheitszustands mit der Stelle und Untersuchung auf Berufskrankheiten oder für das Umfeld gefährliche ErkrankungenBetriebsarzt

Fakultativ

(obligatorisch, wenn vom Betriebsarzt angewiesen)

Keine spezifische gesetzliche Frist: Die Untersuchung wird nach Ermessen des Betriebsarztes und je nach Dringlichkeit der Situation organisiert. 


2. Besondere Bestimmungen für Arbeitnehmer aufgrund ihrer individuellen Situation 


Individuelle SituationenAuswirkungen auf die Vorsorgeuntersuchung bei EinstellungAuswirkungen auf die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung
NachtarbeiterVoraussetzung für die Zuweisung zu dieser StelleVom Betriebsarzt festgelegte Häufigkeit (maximal alle 3 Jahre)
Jugendliche unter 18 JahrenVoraussetzung für die Zuweisung zu dieser StelleVom Betriebsarzt festgelegte Häufigkeit (maximal alle 3 Jahre)
Arbeitnehmer mit Behinderung (oder Arbeitsunfähigkeit)Unverzügliche Überweisung an den Betriebsarzt (im Anschluss an die VIP)Vom Betriebsarzt festgelegte Häufigkeit (maximal alle 3 Jahre)
Frauen während oder kurz nach der Schwangerschaft oder während der StillzeitÜberweisung an den Betriebsarzt jederzeit auf Anfrage möglichVom Betriebsarzt festgelegte Häufigkeit (maximal alle 3 Jahre)



3. Verstärkte medizinische Überwachung von Arbeitnehmern aufgrund besonderer Risiken im Zusammenhang mit ihrem Arbeitsplatz ​

Aussetzung gegenüber gefährlichen Stoffen oder Wirkstoffen (Asbest, Blei, Karzinogene, bestimmte biologische Wirkstoffe, Strahlung usw.) / Arbeiten in der Höhe mit Sturzgefahr / sämtliche Arbeiten, die vom Arbeitgeber als besonders risikobehaftet eingestuft werden: 

Name der UntersuchungZweck der UntersuchungInitiativeVerbindlichkeitFrist oder Häufigkeit
Ärztliche Einstellungsuntersuchung (ersetzt die Informations- und Vorsorgeuntersuchung)Überprüfung der Eignung für die Stelle / Vorschläge für Anpassungen / Ausstellung eines ärztlichen GutachtensArbeitgeberObligatorischVoraussetzung für die Zuweisung zu dieser Stelle
ZwischenuntersuchungÜberprüfung der Eignung für die Stelle / Vorschläge für AnpassungenArbeitgeberObligatorischSpätestens 2 Jahre nach der Einstellung
Regelmäßige UntersuchungÜberprüfung der Eignung für die Stelle / Vorschläge für AnpassungenArbeitgeberObligatorischHäufigkeit wird vom Betriebsarzt festgelegt (maximal alle 4 Jahre)
Untersuchung nach Exposition oder nach Beendigung der beruflichen TätigkeitBestandsaufnahme der Expositionen (Asbest, Blei, CMR-Stoffe, Strahlung, Überdruck usw.), Einrichtung einer medizinischen Überwachung nach Exposition oder nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit und Informationen zur Kostenübernahme durch die Sozialversicherung.

SPST

(durch Arbeitgeber/Arbeitnehmer)

ObligatorischMuss so schnell wie möglich nach Beendigung der Exposition oder gegebenenfalls vor Eintritt in den Ruhestand organisiert werden; der Arbeitnehmer kann dies im Monat vor Beendigung oder Eintritt in den Ruhestand und bis zu 6 Monate danach beantragen.



4. Untersuchungen im Zusammenhang mit einer von Hausarzt angeordneten Arbeitsunterbrechung

 

Name der UntersuchungZweck der UntersuchungObligatorischInitiativeFrist oder Häufigkeit
Besuch vor der Wiederaufnahme der Arbeit

Vorbereitung auf die Weiterbeschäftigung: Überlegungen zu einer Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitszeit, berufliche Wiedereingliederung, Schulung im Hinblick auf die Wiederaufnahme der Arbeit; Austausch mit dem Arbeitgeber und dem behandelnden Arzt.

Es wird keine Einschätzung zur Arbeitsfähigkeit/Arbeitsunfähigkeit abgegeben.

Freiwillig

Arbeitnehmer

/

Arzt der Sozialversicherung

/

Hausarzt

/

Betriebsarzt

Betrifft Arbeitnehmer, die mindestens 30 Tage lang krankgeschrieben sind

/

Wird vor der vorgesehenen Wiederaufnahme der Arbeit organisiert.

Untersuchung bei der WiederaufnahmeÜberprüfung der Arbeitsfähigkeit, ggf. Vorschlag von Anpassungen, Umstellungen, beruflicher Wiedereingliederung oder anderen Maßnahmen.

Obligatorisch nach:

 

Mutterschaftsurlaub

/

Berufskrankheit

/

mindestens 30-tägige Abwesenheit aufgrund eines Arbeitsunfalls, einer Krankheit oder eines Unfalls außerhalb des Arbeitsplatzes

/

60 Tage Abwesenheit aus nicht berufsbedingten Gründen

 

Freiwillig:

Während der krankheitsbedingten Arbeitsunterbrechung auf Antrag des Arbeitnehmers

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber benachrichtigt den Gesundheitsdienst, sobald ihm das Ende der Arbeitsunfähigkeit bekannt ist; die Untersuchung muss am Tag der tatsächlichen Wiederaufnahme der Arbeit und spätestens innerhalb von 8 Tagen stattfinden.


5. Untersuchungen im Zusammenhang mit der beruflichen Laufbahn

Bezeichnung der UntersuchungZweck der UntersuchungVerpflichtender CharakterFrist oder Häufigkeit
Medizinische Untersuchung zur Mitte der beruflichen LaufbahnÜberprüfung der Eignung des Arbeitsplatzes für den Gesundheitszustand, Antizipation altersbedingter Auswirkungen auf die Arbeit, Bewertung von Risiken der erschwerten beruflichen Wiedereingliederung und Überlegungen zu erforderlichen Gegenmaßnahmen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen obligatorisch, die praktischen Modalitäten können jedoch durch Branchenvereinbarungen angepasst werden (Alter, Abstimmung mit anderen Untersuchungen).Grundsätzlich im Kalenderjahr des 45. Geburtstags des Arbeitnehmers, sofern in der Branchenvereinbarung kein anderer Termin festgelegt ist; kann mit einer weiteren Untersuchung innerhalb von zwei Jahren vor diesem Termin verbunden werden.


Fragen zu den Auswirkungen von Krankschreibungen des Hausarztes auf den Arbeitsvertrag – insbesondere deren Behandlung bei der Lohnabrechnung, die Möglichkeit des Arbeitgebers, eine Kontrolle durchführen zu lassen oder sogar den Arbeitsvertrag zu kündigen – werden in unserem kommenden Webinar behandelt. ​

Nehmen Sie an unserem kostenlosen Webinar „Erwerbsfähigkeit / vorübergehende Arbeitsunfähigkeit​“ am 30. April 2026 um 11:00 Uhr teil.  Hier anmelden »​

Kontakt

Contact Person Picture

Raphaël Rouleaux

Avocat

Manager

+33 6 25 74 78 21

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Noémi Schwab

Avocate

Senior Associate

+33 6 15 63 38 98

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