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Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie soziale Angelegenheiten

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Wir begleiten Unternehmen bei der Personalverwaltung sowie der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Die Komplexität und die Entwicklungen des Sozialsystems in Frankreich erfordern eine ständige Überwachung, um die geltenden Sozialgesetze einzuhalten und es den Unternehmen so zu ermöglichen, ihre soziale Verantwortung bestmöglich wahrzunehmen. 

 

Unsere erfahrenen Fachkräfte begleiten und beraten Sie während des gesamten Unternehmenlebens. Unsere Lohnbuchhalter arbeiten eng mit den Anwälten für Arbeitsrecht zusammen.

VERWALTUNG DER LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNG

  • Kontrolle und Berechnung variabler Elemente und ihrer Auswirkungen auf die Sozialabgaben und Steuern
  • Berechnung der Gehaltsabrechnungen auf der Silaexpert Payroll Software (kollaboratives Portal, Verwaltung von Urlaub und Abwesenheiten)
  • Überwachung der Zählerstände (Urlaub, Abwesenheiten, Arbeitsunterbrechungen, Überstunden, etc.)
  • Anmeldung bei der Sozialversicherung und den verschiedenen sozialen Einrichtungen
  • Namentliche Sozialerklärungen (DSN) und Meldungen, die nicht durch die DSN abgedeckt sind
  • Verwaltung der Quellensteuer
  • Monatliche Ausgaben, Buchungsjournale, Berichterstattung
  • Unterstützung bei Kontrollen oder Streitigkeiten mit den Behörden (URSSAF, Arbeitsinspektion, etc.)
  • Begleitung ausländischer Unternehmen bei ihrer Registrierung in Frankreich

GEHALTSABRECHNUNGSPRÜFUNG

Wir bieten Lohn- und Gehaltsabrechnungsprüfungen über unsere Anwaltskanzlei an:

  • Prüfung der Einhaltung des Sozialrechts
  • Prüfung bei Erwerb/Verkauf (Due Diligence)

ADMINISTRATIVE PERSONALVERWALTUNG

​Ab Beginn der Einstellung:

  • Vorläufige Einstellungserklärung
  • Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern
  • Monatliche Auswertungen, Buchungsjournale, Reporting
  • Beratung bei der Verwaltung von Sozialschutzverträgen; Einrichtung von Vorsorge- und Gesundheitskostenverträgen, Zusatzrenten, GSC
  • Einrichtung und Verwaltung der Arbeitsmedizin
  • Ereignisbezogene Sozialmeldungen (Arbeitsausfälle, die einen Anspruch auf Leistungen begründen, wie Krankheit, Mutterschaft, Vaterschaft, Arbeitsunfälle usw., entsprechende Bescheinigungen)
  • Antrag auf Invalidität, Arbeitsunfähigkeit und Tod bei der Vorsorgeeinrichtung


Bis zum Austritt des Arbeitnehmers:

  • Berechnung der Abfindungszahlungen
  • Kontrolle der jährlichen Sozialabgaben und Erstellung der Austrittsdokumente (Erhalt des Ausgleichsbetrags, Arbeitsamtbescheinigung, Arbeitszeugnis, ...)

ENTSENDUNG, EXPATRIIERUNG, IMPATRIIERUNG

​Unsere Anwaltskanzlei berät Sie bei der Entsendung, Expatriierung und Impatriierung Ihrer Mitarbeiter.

Kontakt

Contact Person Picture

Laetitia Buron

+33 6 48 35 78 56

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