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Datenschutz

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Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Umsatzes, aber auch Risiken für Image und Ruf.

 

In Frankreich unterliegt die Verarbeitung personenbezogener Daten einem verbindlichen Rechtsrahmen (Allgemeine Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten (RGPD), und Gesetz über Informatik und Freiheiten vom 6. Januar 1978 in seiner geänderten Fassung).

 

Auf globaler Ebene führen viele Länder außerhalb der Europäischen Union die Konzepte der RGPD schrittweise ein. Daher ist es für Organisationen mit Geschäftstätigkeiten in Frankreich und im Ausland von entscheidender Bedeutung, die Einhaltung der RGPD in alle ihre Geschäftsprozesse zu integrieren und diese aufrechtzuerhalten. 

 

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Rödl & Partner begleiten Sie bei Ihren Maßnahmen zur Einhaltung der geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten in Frankreich und im Ausland dank eines internationalen Netzwerks aus spezialisierten Teams: 

  • Rechtliche Prüfung der Einhaltung der Vorschriften bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Erstellung von Registern der Tätigkeiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Verfassen von Datenschutzvereinbarungen, Chartas, Datenschutzrichtlinien, Verhaltenskodizes usw.
  • Überwachung des grenzüberschreitenden Datenverkehrs mit personenbezogenen Daten
  • Verwaltung der Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern (Bewertung der Einhaltung der Vorschriften, Aushandlung und Aufsetzen von Verträgen)
  • Schulung und Sensibilisierung der Beschäftigten
  • Beschwerdemanagement und Unterstützung bei Klagen bei der CNIL (Commission Nationale Informatique & Libertés)
  • Day-to-Day-Unterstützung für den Datenschutzbeauftragten (DSB) und für den Datenschutz zuständige Mitarbeiter
  • Unterstützung vor Ort oder aus der Ferne im Falle einer Kontrolle durch die CNIL
  • Beratung und Unterstützung bei der Meldung von Datenschutzverletzungen an die CNIL
  • Beratung und Unterstützung im Falle eines Rechtsstreits vor der eingeschränkten Formation der CNIL
  • Beratung und Rechtsbeistand bei Verstößen gegen die Sicherheit von Informationssystemen (Hacking, unbefugtes Eindringen, versehentliches Entweichen von Daten, elektronischer Betrug usw.)

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