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Sicherung der Sponsoring- und Mäzenatentätigkeiten von Unternehmen: Die AFA publiziert einen praktischen Leitfaden (1/2)

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​​​​​​​​​​​​Im März 2024 veröffentlichte die AFA einen praktischen Leitfaden, der Unternehmen dabei helfen soll, ihre Sponsoring- und Mäzenatentätigkeiten abzusichern. In diesem ersten Teil gehen Jean-Yves Trochon und Hugues Boissel Dombreval, Associate Partner bei Rödl & Partner Avocats, auf die Vorteile und Risiken dieser Operationen ein. 


Sponsoring und Mäzenatentum von Unternehmen sind von großem wirtschaftlichem und sozialem Nutzen. Laut dem letzten IFOP/Admical-Barometer, das 2022 veröffentlicht wurde, beläuft sich ihr Wert in Frankreich auf rund 2,3 Milliarden Euro, die in Form von finanziellen Beiträgen für philanthropische, erzieherische, karitative, wissenschaftliche, soziale, humanitäre, sportliche, familiäre, kulturelle, künstlerische oder auch umweltbezogene Zwecke bereitgestellt werden. 

Die von den Unternehmen für diese Zwecke gezahlten Beträge sind sehr unterschiedlich und reichen von einigen Tausend bis zu mehreren Dutzend Millionen Euro. 


Gewinne aus Mäzenatentum und Sponsoring. 

Es wird davon ausgegangen, dass diese Beiträge der Gesellschaft als Ganzes zugute kommen und für die Finanzierung der Sozial- und Solidarwirtschaft unerlässlich sind. Darüber hinaus ermöglichen sie es den Unternehmen, eine bürgerschaftliche Rolle zu spielen, insbesondere in Gebieten, in denen die öffentliche Finanzierung immer stärker zurückgeht. 

Der Imagegewinn für die Unternehmen ist in der Tat erheblich. Auch wenn der "Return on Investment" nicht immer quantifizierbar ist (insbesondere in Bezug auf den Umsatz), haben diese Operationen häufig einen starken positiven Einfluss auf die Attraktivität und den Ruf der mäzenatischen oder "Paten"-Unternehmen im Bereich der sozialen Verantwortung der Unternehmen. Die Louis-Vuitton-Stiftung, die Handelsbörse (Pinault-Sammlung) oder die Begeisterung für das Sponsoring von Sportvereinen oder der Olympischen Spiele zeugen von dem starken Interesse der Unternehmen an solchen öffentlichkeitswirksamen Operationen. 

Diese Vorgänge werden nicht durch einen Gesetzestext definiert, sondern durch die Steuergesetze und die Steuerlehre. 

Das "Sponsoring" hat für den Sponsor eine kommerzielle Dimension, da er einen Vorteil in Form eines Werbeeffekts sucht, der in einem angemessenen Verhältnis zu seiner Investition steht, insbesondere in Form von Werbefläche oder der Reproduktion der Marke des Sponsors. 

Das Mäzenatentum besteht darin, ohne "gleichwertige Gegenleistung" ein Werk oder eine juristische Person bei der Ausübung von Tätigkeiten zu unterstützen, die von allgemeinem Interesse sind. Die Steueranweisung BOI-BIC-RICI-20-30-10-20, § 120 besagt, dass "die Vorteile der Regelung zugunsten des Mäzenatentums nur dann in Frage gestellt werden, wenn kein deutliches Missverhältnis zwischen den gespendeten Summen und der Bewertung der von der spendenbegünstigten Organisation erbrachten Leistung besteht". 

Der pädagogische Leitfaden der AFA veranschaulicht die Risiken der Verletzung der Redlichkeit und ermöglicht es den Unternehmen, die Entscheidungsprozesse und die Durchführung solcher Operationen zu vergeben? 


Risiken im Zusammenhang mit Sponsoring und Mäzenatentum 

Sponsoring- und Mäzenatentätigkeiten von Unternehmen können, wenn sie nicht gut geregelt sind, die Unternehmen strafrechtlichen und Reputationsrisiken aussetzen, wie die Nachrichten regelmäßig zeigen. 

Denn sie können entweder eine Verletzung der Redlichkeit verschleiern oder zu einem Missbrauch der vom Empfänger gewährten Gegenleistung oder der vom Unternehmen gewährten Unterstützung führen. 


​Verletzung der Integrität 


Zur Erinnerung: Die Risiken der Beeinträchtigung der Integrität betreffen die Straftaten der Korruption, des Einflusshandels, der Veruntreuung öffentlicher Gelder, der illegalen Interessenvertretung, der Bestechung, der Günstlingswirtschaft sowie die Hehlerei, die Beihilfe oder die Geldwäsche dieser Straftaten. 

Der Leitfaden stellt anhand von konkreten Beispielen Situationen aus der Rechtsprechung dar, bei denen die Gefahr einer Verletzung der Integrität bestehen kann: 

ein Bauunternehmen, das einen Sportverein sponsert, bei dem eines der Mitglieder außerdem als kaufmännischer Leiter eines Lieferanten von Rohstoffen fungiert, die er als Gegenleistung zu günstigen Preisen erhält (aktive und passive Bestechung); 

ein Cateringunternehmen, das einen gemeinnützigen Verein sponsert, dessen Verwaltungsratsmitglied, das auch Mitglied eines Gemeinderats ist, als Gegenleistung dem Cateringunternehmen die Leistungsbeschreibung einer Ausschreibung vor der Veröffentlichung der Ausschreibung offenlegt (Begünstigung und Hehlerei oder Beihilfe zur Begünstigung); 

Ein Vorsitzender eines Stiftungsfonds, der seinen Einfluss beim Präsidenten eines Regionalrats geltend macht, damit dieser einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen vergibt, als Gegenleistung für die "Absicherung" eines Mäzenatentums des Unternehmens zugunsten des Stiftungsfonds (Einflussnahme); 

ein Dienstleistungsunternehmen, das einen Sportverband sponsert, unter Berücksichtigung familiärer Verbindungen zwischen den Führungskräften der beiden Einheiten (illegale Interessennahme und Hehlerei bei der illegalen Interessennahme). 


Zweckentfremdete Verwendung der Gegenleistung 


Beispielsweise nutzt eine Führungskraft oder ein Mitarbeiter des Sponsors oder Mäzens Eintrittskarten, die vom Empfänger des Sponsorings oder Mäzenatentums (z. B. ein Sportverband oder ein Verein, der ein Musikfestival betreibt) vergeben wurden, um Kunden dieses Unternehmens zu bestechen. 

Zweckentfremdung von Unterstützung   


Der Empfänger der Gegenleistung verwendet diese Beträge entweder für persönliche Zwecke (im Fall einer natürlichen Person, die die begünstigte Organisation leitet, beschäftigt oder ihr angehört) oder um eine Straftat zu begehen, die unter den Begriff der Verletzung der Integrität fällt. Je nachdem, inwieweit das Unternehmen von dieser Veruntreuung wusste und ob es daran beteiligt war, könnte es auch zivil- oder strafrechtlich haftbar gemacht werden. ​


Contact

Contact Person Picture

Jean-Yves Trochon

Senior Counsel

+33 6 13 88 57 52

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Contact Person Picture

Hugues Boissel Dombreval

Avocat, Attorney-at-law

Associate Partner

+33 6 12 50 47 17

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