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Verrechnungspreis

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Die Verrechnungspreise für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen sind unter Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes zu bemessen. Im Falle einer Steuerprüfung kann jeder Verstoß gegen diesen Grundsatz zu einer steuerlichen Korrektur der angesetzten Verrechnungspreise führen.


Dies kann zu einer Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage und, falls keine entsprechende Anpassung der Verrechnungspreise im Ausland erfolgt, zu einer Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen führen.  

Elementar für Ihre Verrechnungspreise: der Fremdvergleich

Der Fremdvergleichsgrundsatz ist bei der Verrechnungspreisermittlung aller konzerninternen grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zu beachten. Betroffen sind Warenlieferungen, Dienstleistungen, Kostenumlagen, Finanzierungen, die Überlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern (Marken, Patente und Know-how) sowie Mitarbeiterentsendungen.


Dokumentation für Transparenz 

Die Prüfung von Verrechnungspreisen ist zu einem Kerngebiet der Steuerprüfung geworden. Wenngleich die Steuerbehörde grundsätzlich die Beweislast trägt, bietet der dreistufige Ansatz - Master File, Local File und Country-by-Country-Reporting (ggfs.) - die erforderliche Transparenz der Verrechnungspreisbildung.
 

Verrechnungspreise: global abgestimmt

Die Verrechnungspreisbildung und die Dokumentation der grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen müssen abgestimmt werden zur Vermeidung von Widersprüchen und Inkonsistenzen.

UNSERE DIENSTLEISTUNGEN

Rödl & Partner greift auf eine langjährige Erfahrung bei der Unterstützung multinationaler Unternehmensgruppen im Bereich Verrechnungspreise zurück. Gemeinsam mit unseren nationalen Kollegen in über 40 Ländern beraten wir Sie, auf Wunsch auch grenzüberschreitend koordiniert, in folgenden Bereichen:

Health Check – Vorherige Prüfung 
  • Überprüfung der konzerninternen Ströme
  • Optimierungspotenzial
  • Abschätzung der Steuerrisiken

 

Dokumentation

  • Master File, Local Files
  • Country-by-Country Reporting
  • Betriebsstätten

 

Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes

  • Auswahl Fremdvergleichsart und -umfang
  • Benchmark
  • Rating
  • Anpassungsrechnungen

 

Defense

  • Steuerkontrolle
  • Gütliche Verfahren

Vorherige Zustimmung im Bereich Verrechnungspreis (sog. APA)

Kontakt

Contact Person Picture

Aurélia Froissart

Avocate

Partner

+33 6 74 89 60 44

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