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Sie bieten gewerbsmäßig Produkte, die Abfall erzeugen, auf dem französischen Markt an?

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​​​​​​​​​​publié le 12.3.2025 - Durée de lecture : 2 minutes


Wenn dies der Fall ist, sind Sie möglicherweise von den Verpflichtungen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) betroffen.

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Sind Sie Hersteller im Sinne von EPR?

  • Ein Hersteller im Sinne von EPR ist eine natürliche oder juristische Person, die Produkte, die Abfall erzeugen, oder Elemente und Materialien, die bei ihrer Herstellung verwendet werden, entwickelt, herstellt, handhabt, verarbeitet, verkauft oder importiert.
  • Die EPR-pflichtigen Unternehmen sind daher nicht nur diejenige, die die Produkte herstellen. Es kann sich auch um den ursprünglichen Hersteller, den Importeur oder auch den Händler handeln.

    Diese allgemeine Definition des Herstellers wird durch spezifische Definitionen für jeden Produktionszweig präzisiert. Je nachdem, in welche Branche Ihre Produkte fallen, sollten Sie die entsprechende Herstellerdefinition überprüfen.


​Die EPR-Wertschöpfungsketten :

  • In Frankreich gibt es derzeit 25 EPR-Sparten.
  • Von diesen Sparten stammen 17 aus Frankreich, während die anderen aus Europa stammen.

Wenn Sie in Frankreich Produkte auf den Markt bringen, die unter einen EPR-Wertstoffkreislauf fallen, dann unterliegen Sie höchstwahrscheinlich dem EPR.


Was sind die Hauptpflichten von Unternehmen, die unter EPR fallen?

  • Sie müssen einer zugelassenen kollektiven Struktur, die als "Öko-Organisation" bezeichnet wird, beitreten und ihr einen finanziellen Beitrag für die Übernahme der Entsorgung von Abfällen aus auf dem Markt befindlichen Produkten zahlen. Anstatt einer Öko-Organisation beizutreten, können die Unternehmen alternativ ein individuelles, zugelassenes Sammelsystem einrichten.
  • Sie müssen sich des Weiteren beim Umweltministerium registrieren lassen, das ihnen eine eindeutige Kennung (IDU) zuteilt. Diese IDU muss in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (oder andernfalls in jedem andern Vertragsdokument, das dem Käufer mitgeteilt wird) sowie auf ihrer Website erscheinen.
  • Sie sind dazu verpflichtet, einen Präventionsplan erstellen, der auf die Verbesserung des Öko-Designs ihrer Produkte abzielt. Dieser Plan, der alle fünf Jahre überarbeitet werden muss, kann individuell oder von mehreren Herstellern gemeinsam erstellt werden.
  • Sie müssen ihre jährliche Erklärung über die Menge der Produkte, die im Vorjahr auf den Markt gebracht wurden, zu den von der entsprechenden Öko-Organisation festgelegten Terminen übermitteln. In jedem Fall müssen die Öko-Organisationen die von den Unternehmen abgegebenen Erklärungen bis zum 31 Mai eines jeden Jahres übermitteln.


Je nachdem, in welchen EPR-Bereich Ihre Produkte fallen, können zusätzliche Verpflichtungen gelten (z. B. das Anbringen von Sortierschildern).


Wie können Sie die Höhe Ihrer Öko-Beiträge reduzieren?

  • Die von den Unternehmen gezahlten finanziellen Beiträge können verringert werden, wenn sie Umweltleistungskriterien erfüllen, die gegebenenfalls in dem für den betreffenden ERP-Spartenplan geltenden Lastenheft festgelegt sind.
  • Die Ökomodulationen/-boni werden bei der Mitgliedschaft mit der Öko-Organisation vereinbart.
  • Für den Wirtschaftszweig "Textilprodukte" können insbesondere die Nachhaltigkeit der Produkte oder die Zertifizierung von Umweltsiegeln berücksichtigt werden.
  • Für die Branche "Chemische Produkte" kann insbesondere die Beimischung von Rohstoffen oder die Verwendung erneuerbarer Ressourcen berücksichtigt werden.
  • Für die Branche "Heimwerker- und Gartenartikel" können unter anderem die Beimischung von recycelten Kunststoffen und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen berücksichtigt werden.


Sorgen Sie vor und verwandeln Sie diese Verpflichtungen in Chancen!

  • Treten Sie ab sofort den Öko-Organisationen bei, die für die EPR-Sparten zugelassen sind, unter die Ihre Produkte fallen, und erhalten Sie Ihre eindeutige Kennung (IDU).
  • Erstellen Sie Ihre jährlichen Erklärungen über das Inverkehrbringen und übermitteln Sie diese an die Öko-Organisationen entsprechend den für die betreffenden Branchen geltenden Fristen.
  • Ermitteln Sie die Höhe Ihrer Ökobeiträge und überprüfen Sie Ihre Berechtigung für die von den Öko-Organisationen angebotenen Ökomodulationen/Boni


 

Unsere Experten begleiten Sie gerne: 

  1. Analyse der Unterwerfung unter ERP, Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten und der Optimierung der jeweiligen Praktiken
  2. Anmeldung bei Öko-Organisationen und Jahres-Erklärungen und/oder die Bewertung der Öko-Beiträge.​​​

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