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Pflichten zum Jahresende 2024

PrintMailRate-it

publiziert am 30.12.2024 

Zum Ende des Jahres 2024 ist es insbesondere empfehlenswert zu prüfen, dass Sie Folgendes erledigt haben:

  • Überwachung der Arbeitszeit Ihrer Arbeitnehmer (insbesondere der Arbeitnehmer, die einer pauschalen Arbeitszeitgestaltung in Tagen oder Stunden unterliegen: Beachtung der auferlegten Höchstgrenzen) für das Jahr 2024.
  • Haben Sie für Arbeitnehmer, die einer pauschalen Arbeitszeitgestaltung in Tagen pro Jahr unterliegen, die Anzahl der gearbeiteten Tage (welche die Anzahl der im Tarifvertrag vorgesehenen Tage nicht überschreiten darf) sowie die Anzahl der Ruhetage festlegen und überprüfen können, ob diese tatsächlich in Anspruch genommen wurden?
    Haben Sie für Arbeitnehmer, die einer Stundenpauschale unterliegen überprüft, ob die Arbeitszeitkontrolle durchgeführt wurde? Ob die Überstunden bezahlt/durch Freizeit mit Zuschlag ausgeglichen wurden? Und ob das jährliche Überstundenkontingent eingehalten wurde?
  • Information der Arbeitnehmer, die einer pauschalen Arbeitszeitgestaltung in Tagen pro Jahr unterliegen, über die Anzahl der Ruhetage im Jahr 2025, und ggfs. die vom Arbeitgeber auferlegten Tage (Aktualisierung der Informationsnotiz, die jährlich übermittelt werden muss)
  • Organisation der individuellen und jährlich stattfindenden Gespräche mit, unter anderem, folgenden Diskussionsthemen:
o  Arbeitszeit (insbesondere für Arbeitnehmer, die einer pauschalen Arbeitszeitgestaltung in Tagen pro Jahr unterliegen, ist es empfehlenswert die Arbeitsbelastung, die angemessen sein muss, die Arbeitsgestaltung, das Gleichgewicht von Berufs- und Privatleben, sowie die Vergütung zu besprechen),
o  Bericht des vergangenen Jahres sowie Zielsetzungen für das kommende Jahr (Bestimmung der Kriterien in Bezug auf die variable Vergütung),
o  Home Office (über die Bedingungen, unter denen jeder Arbeitnehmer im Home Office tätig ist, und ihre Arbeitsbelastung) für die betroffenen Arbeitnehmer.
  • Organisation eines Gesprächs zur beruflichen Weiterbildung mit jedem Ihrer Arbeitnehmer, um seine Perspektiven in Hinblick auf eine berufliche Weiterentwicklung zu erwägen und um die entsprechenden Fortbildungsbedürfnisse zu identifizieren (zur Erinnerung: Dieses Gespräch muss alle zwei Jahre stattfinden),
  • Organisation einer beruflichen Bilanz mit den betroffenen Arbeitnehmern (im Rahmen eines eigenen Gesprächs), um eine zusammenfassende Übersicht über ihren beruflichen Werdegang zu erstellen (zur Erinnerung: dieses Gespräch muss alle sechs Jahre stattfinden),
  • Anpassung sämtlicher Bestandteile des Arbeitsvertrags, wenn erforderlich (z.B. „Home-Office“ Entschädigung, usw.),
  •  Überprüfung, ob die Stellenbeschreibungen noch den Tätigkeiten entsprechen, die dem Arbeitnehmer anvertraut wurde, und ob die angewandte Einstufung gemäß dem geltenden Tarifvertrag noch angemessen ist,
  •  Integration der Modalitäten der Ausübung des Rechts auf „Abschalten“ im Rahmen der pauschalen Arbeitszeitgestaltung in Tagen pro Jahr (insbesondere in der jährlichen Informationsnotiz),
 
  • Überprüfung, ob die Aufenthaltstitel von Arbeitnehmern mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit noch gültig sind,
  • Einrichtung des Einheitlichen Dokuments zur Bewertung der beruflichen Risiken (sog. „DUERP“) oder ggf. jährliche Aktualisierung dieses Dokuments. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass einige betriebsärztliche Einrichtungen sich weigern, die verpflichtende Überwachung von Arbeitnehmern durchzuführen, solange dieses Dokument nicht eingerichtet/aktualisiert ist,
  • ​Bestimmung der variablen Vergütung für das Jahr 2024 in Abhängigkeit der Erreichung der zuvor festgelegten Ziele. Zur Erinnerung: die Ziele müssen im Voraus festgelegt und dem Arbeitnehmer in französischer Sprache mitgeteilt worden, und auch eindeutig und erreichbar sein.
 
Wenn Sie es wünschen, können wir Sie gerne bei der Prüfung bzw. Einführung dieser Dokumente unterstützen.  

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