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TVA – Die französische Umsatzsteuer

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Die französische Umsatzsteuer (TVA) ist seit vielen Jahren die einnahmestärkste Steuer in Frankreich. 

Die Steuerbehörde verfügt über neue Prüfungsmethoden und die Unternehmen unterliegen verstärkten Kontrollen im Bereich der Umsatzsteuer. Aufgrund der zunehmenden Komplexität der Regelungen können Fehler bei der Verarbeitung von Umsatzsteuerdaten hohe finanzielle Folgen für Unternehmen haben. 


Die Umsatzsteuer stellt somit einen Kernpunkt im wirtschaftlichen Umfeld von Unternehmen und Konzernen dar.


Unsere Dienstleistungen

  • Beratung zu allen Fragen des Umsatzsteuerrechts, z. B. zu Reihengeschäften, Konsignationslagern, steuerlichen Optimierungen, Konzernumlagen und Kostenweiterbelastungen, Umstrukturierungen, M&A- und Immobilientransaktionen, Holdingstrukturen, Umsatzsteuerabzugsrechten, zur Einfuhrumsatzsteuer und zu umsatzsteuerlichen Registrierungen und Betriebsstätten im Ausland
  • Beratung bei der Organisation von Geschäftsabläufen, Überprüfung des Supply Chain Managements und Prozessanalyse
  • Beratung zur Implementierung von Umsatzsteuer-Prozessen und internen Kontrollsystemen (Risikomanagement)
  • Überprüfung der systemseitigen Abbildung der Umsatzsteuer im ERP-System und der implementierten Steuerregeln für die Abwicklung der Geschäftsvorfälle (in Abstimmung mit unseren IT-Spezialisten)
  • Umsatzsteuer-Check: Prüfung der umsatzsteuerlichen Behandlung sowie der bestehenden Prozesse und Kontrollen in typischerweise risikobehafteten Bereichen
  • „Umsatzsteuer-Workshops“: Durchführung von Inhouse-Schulungen für Mitarbeiter (z. B. der Steuerabteilung, der Buchhaltung oder des Vertriebs), zugeschnitten auf unternehmenstypische Geschäftsvorfälle und die Qualifikation der Mitarbeiter
  • Unterstützung bei den umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten und Intrastat-Dokumenten (DEB – DES) sowie Koordination der Erklärungen im Ausland
  • Beratung und Vertretung gegenüber den Finanzbehörden, insbesondere bei Steuerprüfungen, Umsatzsteuerprüfungen, Kontrollen der Rechnungserstellung und Auskunftsersuchen

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Aurélia Froissart

Avocate

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